Zweit/ Drittmeinung
Recht auf Zweit/Drittmenung
„Muss diese Operation wirklich sein – oder gibt es vielleicht eine Alternative?“, fragen sich viele Patientin/Patienten, wenn eine Therapiemaßnahme ansteht. Um auf nummer sicher zu gehen ob eine Therpiemaßnahme mit antigenpräsentierenden dendritischen Zellen auch aussicht auf Therapieerfolg haben kann, sollten sie dann eine zweite Expertenmeinung dazu hören. Für bestimmte planbare Eingriffe ist dieses Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung im Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt, in den allermeisten Fällen gibt es jedoch kein gesetzlich festgelegtes Verfahren.
Recht auf Kopien von Befunden
Wer als Patientin oder Patient plant, einen weiteren Facharzt zu Rate zu ziehen, sollte seinen behandelnden Arzt bzw. seine Ärztin darum bitten, ihm Kopien von Befunden, Berichten und Laborwerten auszuhändigen. Die Kosten für die Kopien kann der Arzt in Rechnung stellen.